Arbeit bei der EU
Inhalt
Zuständigkeit
Das Europäischen Amts für Personalauswahl (EPSO) ist zuständig für die Auswahl von hochqualifiziertem Personal (Beamte und Vertragsbedienstete) für die EU-Institutionen.
Für die Auswahl anderer Personalkategorien sind Institutionen, Agenturen, Zeitarbeitsagenturen oder die ständigen Vertretungen der Mitgliedsländer zuständig.
Über EPSO
EPSO ist die zentrale Anlaufstelle für alle EU-Bürger, die für die Europäischen Institutionen arbeiten möchten.
Die Idee eines gemeinsamen Dienstes für die Personaleinstellung der EU-Institutionen geht auf das Weißbuch zur Verwaltungsreform zurück. Hauptziel dieser im Jahr 2000 eingeleiteten Reform war es, die Verwaltung zu modernisieren und deren Effizienz zu erhöhen. Zuvor führte jede Institution ihre eigenen Auswahl- und Einstellungsverfahren nach unterschiedlichen Methoden durch. Mit der Einrichtung des EPSO sollten die Auswahlverfahren einheitlicher, rationeller und professioneller gestaltet werden und gleichzeitig die Ressourcen durch größenbedingte Einsparungen effizienter und wirtschaftlicher genutzt werden.
Die Arbeit von EPSO untersteht der Aufsicht eines Leitungsausschusses, in dem alle EU-Institutionen vertreten sind.
Wen die EU sucht
In den EU-Institutionen arbeiten 40.000 Frauen und Männer, die sich zwar hinsichtlich ihres kulturellen Hintergrunds, ihrer Ausbildung und ihres beruflichen Werdegangs voneinander unterscheiden, sich jedoch mit der gleichen Leidenschaft für Europa einsetzen.
Das Arbeitsumfeld in den EU-Institutionen ist in der Tat multikulturell. Alle Mitarbeiter sind hoch qualifiziert und teamfähig. Mit ihrem Enthusiasmus und ihrem Wissen tragen sie zum Wohlstand nicht nur in Europa, sondern darüber hinaus weltweit bei.
Aus diesem Grund sucht die EU Mitarbeiter
- die nicht nur über Wissen und fachliche Kompetenzen verfügen, sondern auch über Zielstrebigkeit und die Fähigkeit, effizient in einem multikulturellen Team zu arbeiten
- die Europa voranbringen und ihre Kräfte in den Dienst von 500 Millionen Europäerinnen und Europäern stellen möchten
- die über ausgezeichnete analytische, organisatorische und kommunikative Fähigkeiten verfügen und denen es leicht fällt, sich auf unterschiedliche Situationen und Akteure einzustellen
- die ergebnisorientiert arbeiten
- die wissbegierig und bereit sind, Ihre Kenntnisse und Kompetenzen weiterzuentwickeln
- die Ihre Sprachkenntnisse anwenden und erweitern möchten
Was die EU bietet
- eine abwechslungsreiche Berufslaufbahn mit zahlreichen Gelegenheiten zur Neuorientierung
- ein interessantes und anspruchsvolles Betätigungsfeld, in dem Sie für Europa etwas bewegen können
- eine Arbeitsumgebung, in der Weiterbildung und Sprachenlernen gefördert werden
- die Gelegenheit, im Ausland zu arbeiten und zu reisen und mit Menschen aus ganz Europa zusammenzuarbeiten
- ein vorteilhaftes Sozialleistungsangebot
Personalkategorien in den Europäischen Institutionen
- Beamte
- Vertragsbedienstete
- Bedienstete auf Zeit
- Zeitarbeitskräfte
- Praktikanten
- Abgeordnete nationale Sachverständige (ANS)
Beamte
Die Beamten im öffentlichen Dienst der EU sind in zwei Kategorien aufgeteilt:
- Verwaltungsräte/innen (AD-Beamte)
- Assistenten/innen (AST-Beamte).
Verwaltungsräte
Verwaltungsräte formulieren politische Maßnahmen und setzen die EU-Rechtsvorschriften um; sie führen Analysen durch und üben beratende Tätigkeiten aus. Verwaltungsräte können z. B. Entwürfe für EU-Rechtsvorschriften abfassen oder in der Haushaltsplanung tätig sein, sie können wirtschafts- und andere politische Maßnahmen in den Mitgliedstaaten koordinieren, an Handelsgesprächen mit Nicht-EU-Staaten teilnehmen oder die Institutionen in internationalen Foren vertreten. Sie können aber auch z. B. die Fischereiflotte in den Mitgliedstaaten inspizieren, ein wissenschaftliches Forschungsprogramm entwickeln oder verwalten oder aber Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs oder des Europäischen Bürgerbeauftragten formulieren.
Für Hochschulabsolventen gibt es die verschiedensten Laufbahnmöglichkeiten, etwa in den Bereichen Verwaltung, Recht, Finanzen, Wirtschaft, Kommunikation oder Wissenschaft.
Zulassungskriterien
Jeder Bewerber muss
- die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
- im Besitz seiner bürgerlichen Ehrenrechte sein,
- seinen Verpflichtungen aus den für ihn geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein,
- gründliche Kenntnisse einer der EU-Amtssprachen und ausreichende Kenntnisse einer zweiten Amtssprache besitzen.
Außerdem muss jeder Bewerber die besonderen, in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens genannten Anforderungen bezüglich Qualifikationen und gegebenenfalls Berufserfahrung erfüllen.
Die Mindestausbildungsanforderungen hängen vom jeweiligen Posten ab. Im Allgemeinen wird für alle Posten der Funktionsgruppe Administration ein Hochschulabschluss verlangt. In einigen Fällen kann einschlägige Berufserfahrung erforderlich sein. Sprachsachverständige (Dolmetscher, Übersetzer, Sprachjuristen) müssen über die genannten Mindestanforderungen hinaus zusätzliche Sprachkenntnisse nachweisen.
Verwaltungsinspektoren
Verwaltungsinspektoren (AST-Beamte) üben normalerweise unterstützende Tätigkeiten aus, z. B. im Sekretariatsbereich, in der Verwaltung, im Finanzbereich, in der Kommunikation, bei der Entwicklung von politischen Maßnahmen und deren Umsetzung.
Sie spielen eine wichtige Rolle beim internen Management der Institutionen, vor allem in den Bereichen Haushalt und Finanzen, im Personalwesen, bei der Datenverarbeitung und Dokumentenverwaltung.
Zulassungskriterien
Jeder Bewerber muss
- die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
- im Besitz seiner bürgerlichen Ehrenrechte sein,
- seinen Verpflichtungen aus den für ihn geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein,
- gründliche Kenntnisse einer der EU-Amtssprachen und ausreichende Kenntnisse einer zweiten Amtssprache besitzen.
Außerdem muss jeder Bewerber die besonderen, in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens genannten Anforderungen bezüglich Qualifikationen und gegebenenfalls Berufserfahrung erfüllen.
Die Mindestausbildungsanforderungen hängen vom jeweiligen Posten ab. Im Allgemeinen wird für alle Posten der Funktionsgruppe Administration ein Hochschulabschluss verlangt. In einigen Fällen kann einschlägige Berufserfahrung erforderlich sein. Sprachsachverständige (Dolmetscher, Übersetzer, Sprachjuristen) müssen über die genannten Mindestanforderungen hinaus zusätzliche Sprachkenntnisse nachweisen.
Vertragsbedienstete
Vertragsbedienstete werden eingestellt, um manuelle Tätigkeiten oder unterstützende verwaltungstechnische Tätigkeiten auszuüben oder um in besonderen Fachbereichen, für die zu wenige Beamte mit den erforderlichen Fähigkeiten zur Verfügung stehen, zusätzliche Kapazitäten bereitzustellen.
Vertragsbedienstete erhalten Arbeitsverträge mit einer festgelegten Höchstdauer. Je nach Art der Beschäftigung werden auch oft erste Verträge mit einer Laufzeit von 6 bis 12 Monaten vergeben.
Für Vertragsbedienstete kommen zahlreiche Jobs in Frage, die jeweils unterschiedliche Qualifikationen erfordern.
Sie sind in vier Funktionsgruppen aufgeteilt:
- manuelle Tätigkeiten und unterstützende verwaltungstechnische Tätigkeiten
- Sekretariats-, Büro- und technische Tätigkeiten und sonstige gleichwertige Aufgaben
- ausführende Tätigkeiten, redaktionelle Tätigkeiten, Buchhaltung und sonstige gleichwertige technische Aufgaben
- Verwaltungs- oder Beratungstätigkeiten, Tätigkeiten im sprachlichen Bereich und gleichwertige technische Aufgaben
Zulassungskriterien
Jeder Bewerber muss
- die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen,
- im Besitz seiner bürgerlichen Ehrenrechte sein,
- seinen Verpflichtungen aus den für ihn geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein,
- gründliche Kenntnisse einer der EU-Amtssprachen und ausreichende Kenntnisse einer zweiten Amtssprache besitzen.
Außerdem muss jeder Bewerber die besonderen, in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens genannten Anforderungen bezüglich Qualifikationen und gegebenenfalls Berufserfahrung erfüllen.
Die Mindestausbildungsanforderungen hängen vom jeweiligen Posten ab. Im Allgemeinen wird für alle Posten der Funktionsgruppe Administration ein Hochschulabschluss verlangt. In einigen Fällen kann einschlägige Berufserfahrung erforderlich sein. Sprachsachverständige (Dolmetscher, Übersetzer, Sprachjuristen) müssen über die genannten Mindestanforderungen hinaus zusätzliche Sprachkenntnisse nachweisen.
Bedienstete auf Zeit
Bedienstete auf Zeit können zur Ausübung verschiedener sehr spezialisierter oder zeitlich begrenzter Aufgaben für einen Zeitraum von maximal sechs Jahren eingestellt werden.
Sie können sich u. a. für eine Beschäftigung als Bediensteter auf Zeit bewerben, indem Sie Ihre Daten in die „EU CV Online“-Datenbank eingeben, die von der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit der Kommission verwaltet wird.
Die Auswahlverfahren für Bedienstete auf Zeit werden im Allgemeinen nicht von EPSO, sondern von den Institutionen und Agenturen selbst durchgeführt. Wenn Sie sich für eine solche Beschäftigung interessieren, sollten Sie regelmäßig die einschlägigen Internetseiten der Institutionen und der EU-Agenturen besuchen.
Zeitarbeitskräfte
Einige Institutionen beschäftigen außerdem kurzfristig und auf befristete Dauer (bis zu maximal sechs Monaten) lokales Personal aus Zeitarbeitsagenturen.
Wenn Sie sich für eine kurzfristige Beschäftigung dieser Art interessieren, wenden Sie sich bitte direkt an diese Zeitarbeitsagenturen.
Praktikanten
Jedes Jahr haben mehr als 1200 junge Menschen im Rahmen eines Praktikumsprogramms Gelegenheit, ihre fachlichen Kompetenzen zu verbessern, ihre persönlichen Stärken weiterzuentwickeln und ihre Kenntnisse über die EU zu vertiefen.
Das Europäische Parlament, der Rat, die Kommission, der Gerichtshof, der Wirtschafts- und Sozialausschuss, der Ausschuss der Regionen und der Bürgerbeauftragte organisieren Praktika von drei bis fünf Monaten Laufzeit für junge Hochschulabsolventen.
Da die Praktikanten alle einen ersten Hochschulabschluss haben, werden ihnen ähnliche Aufgaben wie AD-Beamten der niedrigeren Besoldungsgruppen überlassen.
Die Praktikantenprogramme werden von den Institutionen selbst verwaltet. Nähere Informationen und Bewerbungsverfahren finden Sie auf den entsprechenden Websites.
Wirtschafts- und Sozialausschuss
Gemeinsame Forschungsstelle – Institut für Umwelt und Nachhaltigkeit
Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA)
Gemeinsame Forschungsstelle – Institut für den Schutz und die Sicherheit des Bürgers
Die EBDD, Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht
Abgeordnete nationale Sachverständige (ANS)
Abgeordnete nationale Sachverständige sind nationale oder internationale Beamte oder Beschäftigte im öffentlichen Dienst, die zeitlich befristet für eine EU-Institution arbeiten.
Sie bringen ihre Berufserfahrung in die Arbeit der EU-Institutionen ein und nehmen das während ihrer Abordnung erworbene Wissen über EU-Politik und Verfahren in ihre Heimatbehörde mit zurück.
Die ANS arbeiten mit EU-Beamten zusammen und tragen zur Verwirklichung der von einer Generaldirektion oder anderem Dienst aufgestellten strategischen Ziele bei. Gemäß einer spezifischen Aufgabenbeschreibung und Bestimmungen, die Interessenkonflikte vermeiden helfen, arbeiten sie einem EU-Beamten zu.
ANS werden im Rahmen eines speziellen Einstellungsverfahrens ausgewählt, an dem EPSO nicht beteiligt ist. Informationen über offene Stellen sind im Allgemeinen über die Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten bei der EU (in Brüssel) erhältlich.
Rechte, Pflichten und Arbeitsbedingungen der ANS, darunter auch die Arbeitszeitregelung, sind der Regelung für abgeordnete nationale Sachverständige zu entnehmen.
Das Auswahlverfahren
Wer ist an der Personalauswahl und –einstellung beteiligt?
EPSO
Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) organisiert die allgemeinen Auswahl- und Ausleseverfahren.
Dazu gehört Folgendes:
- die Veröffentlichung und Verbreitung der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens
- die Durchführung verschiedener Tests
- die Prüfung, ob die Bewerber die allgemeinen Anforderungen erfüllen
- die verwaltungstechnische, logistische und IT-Unterstützung der Prüfungsausschüsse
- die Führung der Reservelisten
Außerdem gewährleistet EPSO, dass sich die Prüfungsausschüsse streng an die vorgeschriebenen Verfahren halten.
Prüfungsausschuss
Um anhand der in der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegten Kriterien die besten Bewerber auszuwählen, wird ein Prüfungsausschuss eingesetzt, der die Leistungen der Bewerber vergleicht und so ihre Fähigkeit zur Wahrnehmung der in der Bekanntmachung beschriebenen Aufgaben beurteilt.
Der Prüfungsausschuss bewertet demnach nicht nur die Kenntnisse der Bewerber, sondern trägt auch dazu bei, auf der Grundlage ihrer Prüfungsergebnisse die am besten geeigneten Personen zu finden.
HINWEIS:
Den Bewerbern ist es ausdrücklich untersagt, sich während des Auswahlverfahrens an ein Mitglied des Prüfungsausschusses zu wenden.
Die Arbeiten und Beratungen aller Prüfungsausschüsse sind vertraulich.
Bewerber können jedoch von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch machen und über EPSO entsprechende Anträge an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses richten.
Die Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses werden vor den mündlichen Prüfungen auf den EPSO-Webseiten veröffentlicht.
Europäische Institutionen
Die Personaldienste der Institutionen sind für die Einstellung erfolgreicher Bewerber zuständig. Sie besetzen also freie Stellen, indem sie neue Mitarbeiter von den Bewerberlisten einstellen, die vom EPSO geführt werden. Die Institutionen führen ein Gespräch mit den Bewerbern, bevor sie ihnen eine Stelle anbieten.
Kernkompetenzen
Zusätzlich zu den jobspezifischen Fertigkeiten und Kenntnissen werden folgende Kernkompetenzen geprüft:
- Analyse und Problemlösung
Ermittelt mögliche Schwachstellen in komplexen Zusammenhängen und entwickelt kreative und praktische Lösungen. - Kommunikation
Drückt sich sowohl schriftlich als auch mündlich klar und präzise aus - Qualitäts- und Ergebnisorientierung
Übernimmt persönliche Verantwortung und ergreift Initiative, um die gestellten Aufgaben nach höchsten Qualitätsansprüchen und unter Einhaltung der vorgegebenen Verfahrensabläufe zu erledigen - Lernen und persönliche Entwicklung
Entwickelt und verbessert seine persönlichen Fähigkeiten und seine Kenntnisse über die Organisation und ihr Umfeld - Setzen von Schwerpunkten und Organisationsfähigkeit
Setzt die richtigen Schwerpunkte, arbeitet flexibel und organisiert das eigene Arbeitspensum effizient - Belastbarkeit
Arbeitet auch unter hoher Belastung effizient, geht positiv mit organisatorischen Frustrationen um und passt sich an Veränderungen im Arbeitsumfeld an - Zusammenarbeit mit anderen
Arbeitet kooperativ mit anderen in Teams und über Organisationsgrenzen hinaus und respektiert Unterschiede zwischen Menschen
Eine weitere Kompetenz betrifft AD-Beamte:
- Führungsqualitäten
Führt, fördert und motiviert Mitarbeiter, um Ergebnisse zu erzielen
Stufen des Auswahlverfahrens
Teilnehmer an einem Auswahlverfahren müssen online ein Bewerbungsformular ausfüllen und es innerhalb einer bestimmten Einreichungsfrist an EPSO abschicken.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig:
- computergestützte Zulassungstests in den einzelnen EU-Ländern (und einigen Nicht-EU-Ländern)
- ein Assessment-Center in Brüssel
Genaue Informationen über jedes einzelne Auswahlverfahren werden auf dere EPSO-Website und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Bewerber, die den Assessment-Center erfolgreich abgeschlossen haben, werden in eine „Reserveliste“ aufgenommen.
Dabei handelt es sich um eine Datenbank, aus der die EU-Institutionen Personen auswählen können, die die EU-Auswahlverfahren erfolgreich absolviert haben.
Für die gängigeren Jobprofile bleiben die Reservelisten gültig, bis die Auswahlverfahren des Folgejahres abgeschlossen sind, also nur ein Jahr lang. Für stärker spezialisierte Profile bleiben die Reservelisten länger gültig.
Alle Teilnehmer erhalten Feedback zu ihren Leistungen.
Assessment
In der Assessment-Stufe werden alle Schlüsselkompetenzen eingehend getestet.
Hier liegt der Schwerpunkt auf der Prüfung jobspezifischer Kompetenzen anstatt der Anwendung von Faktenwissen. Die Prüfungen beruhen auf einem erweiterten Kompetenzrahmen und werden so ausgerichtet, dass die gewünschten Fertigkeiten mindestens zwei Mal bewertet werden.
Je nach Auswahlverfahren wird diese Prüfungsstufe einen vollen oder einen halben Prüfungstag erfordern.
Das Assessment wird in der zweiten Sprache des Bewerbers/der Bewerberin durchgeführt (Deutsch, Englisch oder Französisch), sofern das Jobprofil nicht bestimmte andere Sprachkenntnisse erfordert.
Je nach Auswahlverfahren wird in der Assessment-Stufe eine Kombination aus folgenden Elementen geprüft:
Administratoren (Verwaltungsräte)
- umfassende Fallstudien aus dem Fachbereich, für den die Bewerber sich beworben haben,
- Gruppenarbeit,
- mündliche Präsentation,
- strukturiertes Vorstellungsgespräch.
Linguisten
Linguisten werden aufgabenorientierter geprüft, mit größerem Schwerpunkt auf ihren Kernkompetenzen, und zwar durch
- praktische Sprachtests,
- Gruppenarbeit,
- mündliche Präsentation,
- strukturiertes Vorstellungsgespräch.
Assistenten
- praktische Tests zu jobspezifischen Fertigkeiten,
- Postkorbübung (elektronische Arbeitssimulation für den „Posteingang“),
- strukturiertes Vorstellungsgespräch.
Profile von Spezialisten
Bei der Bewertung der Spezialisten steht die Prüfung ihrer Fachkenntnis im Vordergrund.
Aus diesem Grund gibt es für die meisten Profile in dieser Kategorie keine Zulassungstests vor den eigentlichen Prüfungen, sofern nicht die Anzahl gültiger Bewerbungen eine bestimmte Obergrenze überschreitet.
Stattdessen werden die Bewerbungen und Lebensläufe der Bewerber anhand einer vorab bestimmten Liste von Kriterien geprüft.
Die Bewerber, die zum Auswahlverfahren zugelassen werden, erhalten umgehend eine Einladung zu einem Assessment-Programm, das aus folgenden Elementen zusammengestellt werden kann:
- detaillierte Fallstudien im jeweiligen Fachgebiet
- strukturiertes Vorstellungsgespräch
- Tests zum sprachlogischen Denken, Zahlenverständnis und abstrakten Denken
- Gruppenarbeit
Offene Stellen
http://europa.eu/epso/apply/index_de.htm
Quelle: http://europa.eu/epso/index_de.htm

