Europäischer Bürgerbeauftragter
Wenn Sie ein Bürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sind oder Ihren Wohnsitz in einem dieser Länder haben, können Sie eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten (Ombudemann) einreichen.
Auch Unternehmen, Vereinigungen oder sonstige Einrichtungen, die ihren Sitz in der Europäischen Union haben, können eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten einreichen.
Welche Aufgaben hat der Europäische Bürgerbeauftragte?
Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über die Organe und Institutionen der Europäischen Union (EU). Sie können sich beim Bürgerbeauftragten über Missstände in der Verwaltungstätigkeit dieser Organe und Institutionen beschweren.
Beschwerden über nationale, regionale oder kommunale Verwaltungen der Mitgliedstaaten kann der Bürgerbeauftragte nicht untersuchen, selbst wenn die Beschwerden EU-Angelegenheiten betreffen. Viele dieser Beschwerden könnten an nationale oder regionale Bürgerbeauftragte oder an Petitionsausschüsse in nationalen oder regionalen Parlamenten gerichtet werden.
Nationale Bürgerbeauftragte
http://www.ombudsman.europa.eu/atyourservice/nationalombudsmen.faces
Nationale Bürgerbeauftragte in den EU-Beitrittskandidaten
http://www.ombudsman.europa.eu/atyourservice/applicantombudsmen.faces
Regionale Bürgerbeauftragte
http://www.ombudsman.europa.eu/atyourservice/regionalombudsmen.faces
Was sind Missstände in der Verwaltungstätigkeit?
Missstände in der Verwaltungstätigkeit sind Unzulänglichkeiten oder Mängel auf Verwaltungsebene. Von Missständen ist dann die Rede, wenn eine Institution nicht gesetzmäßig handelt, Grundsätze der guten Verwaltungspraxis missachtet oder gegen Menschenrechte verstößt.
Einige Beispiele dafür sind:
- Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung
- Unfairness
- Diskriminierung
- Machtmissbrauch
- Nichtbeantwortung von Schreiben
- Verweigern von Informationen
- unnötige Verzögerung
Beispiele für Probleme, die vor allem Unternehmen haben, sind:
- Zahlungsverzug
- Vertragsstreitigkeiten
- Probleme bei Ausschreibungen
- Verweigerung des Zugangs zu Dokumenten
- unnötige Verzögerungen
- Verletzung von Grundrechten
Welches sind die Organe und Institutionen der EU?
Zu den Organen und Institutionen der EU gehören:
- das Europäische Parlament
- der Rat der Europäischen Union
- die Europäische Kommission
- der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (mit Ausnahme seiner Rechtsprechungstätigkeit)
- der Europäische Rechnungshof
- der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss
- der Ausschuss der Regionen der Europäischen Union
- die Europäische Investitionsbank
- die Europäische Zentralbank
- das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO)
- das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)
- das Europäische Polizeiamt (Europol)
- Dezentralisierte Agenturen (wie das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung, die Europäische Umweltagentur, das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, usw.)
Bitte beachten Sie, dass diese Liste nicht vollständig ist.
Eine Übersicht über die Organe und Institutionen der EU finden Sie auf der Europa-Internetseite: http://www.europa.eu/
Wer kann sich beim Bürgerbeauftragten beschweren?
Wenn Sie Bürger eines Mitgliedstaats der Union sind oder in einem Mitgliedstaat leben, können Sie beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde über einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Institutionen der EU einreichen. Unternehmen, Verbände oder andere juristische Personen mit satzungsmäßigem Sitz in der Union können den Bürgerbeauftragten ebenfalls mit Beschwerden befassen.
Welches Ergebnis können Sie erwarten?
Es kann vorkommen, dass der Bürgerbeauftragte die von der Beschwerde betroffene Einrichtung nur benachrichtigen muss, um das Problem zu lösen. Falls der Fall nicht während der Untersuchung zufriedenstellend gelöst werden kann, wird der Bürgerbeauftragte wenn möglich versuchen, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die den Missstand behebt und den Beschwerdeführer zufrieden stellt. Falls der Schlichtungsversuch scheitert, kann der Bürgerbeauftragte Empfehlungen abgeben, um den Fall zu lösen. Falls die Einrichtung seine Empfehlungen nicht annimmt, kann er dem Europäischen Parlament einen Sonderbericht vorlegen.
Wie lange müssen Sie auf die Bearbeitung warten?
Um dem öffentlichen Dienst mit gutem Beispiel voranzugehen, bearbeitet der Bürgerbeauftragte alle Beschwerden so rasch wie möglich.
Er ist bestrebt,
- innerhalb einer Woche den Eingang von Beschwerden zu bestätigen;
- innerhalb eines Monats zu entscheiden, ob eine Untersuchung eingeleitet wird;
- innerhalb eines Jahres die Ermittlungen abzuschließen.
Kompliziertere Untersuchungen können sich möglicherweise länger hinziehen, während vergleichsweise unkomplizierte Fälle oft schnell beigelegt werden können.
Wie beschwert man sich?
Mit Schreiben an den Bürgerbeauftragten in einer der Vertragssprachen der Union, aus dem klar hervorgehen muss, wer Sie sind, über welches Organ oder welche Institution der EU Sie sich beschweren und welches die Gründe für Ihre Beschwerde sind.
- Eine Beschwerde muss innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem Sie von dem Ihrer Beschwerde zugrundeliegenden Sachverhalt erfahren haben, eingereicht werden.
- Sie müssen von den Missständen nicht persönlich betroffen sein.
- Sie müssen sich in der Angelegenheit bereits mit dem betreffenden Organ oder der betreffenden Institution in Verbindung gesetzt haben, zum Beispiel in einem Schreiben.
- Der Bürgerbeauftragte befasst sich nicht mit Sachverhalten, zu denen ein Gerichtsverfahren anhängig oder abgeschlossen ist.
Der Bürgerbeauftragte prüft Ihre Beschwerde, und Sie werden über die Ergebnisse dieser Untersuchung unterrichtet.
Eine Beschwerde kann mit einem einfachen Brief an den Europäischen Bürgerbeauftragten oder mit Hilfe des beigefügten Formulars eingelegt werden. Eine elektronische Version des Beschwerdeformulars finden Sie auf der Internetseite des Bürgerbeauftragten: http://www.ombudsman.europa.eu
Wie kann man sich mit dem Europäischen Bürgerbeauftragten in Verbindung setzen?
per Post
Der Europäische Bürgerbeauftragte
1 Avenue du Président Robert Schuman
CS 30403
FR-67001 Strasbourg Cedex
Frankreich
per Telefon
+33 (0) 3 88 17 23 13
per Fax
+33 (0) 3 88 17 90 62
Internetseite
http://www.ombudsman.europa.eu
Reichen sie eine Beschwerde ein
https://secure.ombudsman.europa.eu/atyourservice/secured/complaintform/home.faces
© Europäische Union, 1995-2011
Quelle: ombudsman.europa.eu

