SOLVIT

 

SOLVIT ist ein Online-Netzwerk zur Problemlösung, in dem die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um auf pragmatische Weise Probleme zu lösen, die durch die fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktvorschriften durch Behörden entstehen. In jedem Mitgliedstaat der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen gibt es SOLVIT-Stellen. Sie bearbeiten Beschwerden von Bürgern und Unternehmen.

Das Netz wird zwar von den Mitgliedstaaten betrieben, doch die Europäische Kommission stellt die Einrichtungen zur Verfügung und unterstützt die Zentren, sofern erforderlich, um Problemlösungen zu beschleunigen. Darüber hinaus leitet die Kommission offizielle Beschwerden, die bei ihr eingehen, an SOLVIT weiter, wenn die darin beschriebenen Probleme mit großer Wahrscheinlichkeit außergerichtlich gelöst werden können.

 

Was bietet SOLVIT?

  • Sie erreichen Ihre lokale SOLVIT-Stelle während der Bürozeiten per Telefon, Fax oder E-Mail und erhalten unverzüglich Antwort auf Ihre Fragen.
  • Erscheint Ihr Problem für SOLVIT geeignet, wird die SOLVIT-Stelle Ihren Fall einer ersten Prüfung unterziehen und Sie so schnell wie möglich darüber informieren, ob Ihre Beschwerde von SOLVIT bearbeitet werden kann.
  • Wenn Ihr Fall in das Online-System von SOLVIT eingegeben wurde, erhalten Sie von Ihrer SOLVIT-Stelle einen kurzen Datenauszug.
  • Wenn sich die SOLVIT-Stelle des Landes, in dem das Problem aufgetreten ist, bereit erklärt, Ihr Problem lösen zu wollen, sollte innerhalb von zehn Wochen eine Lösung gefunden werden.
  • Wurde eine Lösung gefunden, wird Ihnen im Einzelnen erklärt, was Sie tun müssen, um von der vorgeschlagenen Lösung profitieren zu können.
  • Sollte SOLVIT trotz aller Bemühungen in Ihrem Fall keine Lösung finden, wird Ihnen die lokale SOLVIT-Stelle helfen, Ihr Problem auf anderem Wege zu lösen.

Wann kann SOLVIT helfen?

SOLVIT befasst sich im Prinzip mit allen grenzüberschreitenden Problemen, die die fehlerhafte Anwendung von EU-Recht betreffen, zwischen einem Unternehmen oder einem Bürger (Privatperson) auf der einen Seite und einer Behörde auf der anderen.

Bis jetzt betrafen die SOLVIT-Fälle vorwiegend folgende Themenbereiche:

  • Anerkennung von Berufsqualifikationen und Diplomen
  • Zugang zu Aus- und Weiterbildung
  • Aufenthaltsgenehmigungen
  • Wahlrecht
  • Soziale Sicherung
  • Arbeitnehmerrechte
  • Führerscheine
  • Zulassung von Kraftfahrzeugen
  • Grenzkontrollen
  • Marktzugang für Produkte
  • Marktzugang für Dienstleistungen
  • Niederlassung als Selbstständiger
  • Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Besteuerung
  • Freier Kapital- und Zahlungsverkehr.

Diese Liste ist bei weitem nicht vollständig und SOLVIT wird sich mit jedem Fall befassen, der die genannten Kriterien erfüllt.

Da SOLVIT jedoch auf informellem Weg Probleme lösen will, sollten Sie sich nicht an SOLVIT wenden, wenn Ihr Problem bereits Gegenstand eines Rechtsverfahrens ist.

Was ist SOLVIT nicht?

  • SOLVIT ist weder ein Informations- noch ein Rechtsberatungsnetzwerk.
    (Informationen oder Ratschläge zu Ihren Rechten in Europa oder individuelle Rechtsberatung erhalten Sie hier. Anfragen auf Rat zur Durchsetzung Ihrer Rechte als Bürger leiten wir an unser Partnernetz – die Ihr Europa – Beratung – weiter.)
  • SOLVIT befasst sich weder mit Problemen zwischen einzelnen Unternehmen noch mit Problemen zwischen Verbrauchern und Unternehmen oder mit Beschwerden über die Organe der EU.

Wie arbeitet SOLVIT?

Wenn Sie sich mit einem Problem an SOLVIT wenden, wird Ihre lokale SOLVIT-Stelle, die „Heimat“-SOLVIT-Stelle, zunächst Ihren Antrag prüfen, um sicherzugehen, dass tatsächlich eine fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktvorschriften vorliegt und dass alle erforderlichen Angaben gemacht wurden. Im Anschluss wird Ihre Beschwerde in eine Online-Datenbank eingegeben, und dann automatisch an die SOLVIT-Stelle in dem Mitgliedstaat weitergeleitet, in dem das Problem aufgetreten ist. Diese SOLVIT-Stelle übernimmt die “Federführung”.

Wie schnell kann ich mit einer Antwort rechnen?

Die federführende SOLVIT-Stelle sollte innerhalb einer Woche bestätigen, ob sie den Fall übernimmt oder nicht.
Das wird im Wesentlichen davon abhängen, ob sie die Beschwerde für begründet hält bzw. ob sie gute Möglichkeiten für eine pragmatische Lösung sieht.

In einigen Fällen liegt das Problem möglicherweise nicht nur bei der Anwendung sondern bei der Rechtsvorschrift selbst. Sollte für die Lösung eines Problems die Aufhebung einer bestimmten Rechtsvorschrift erforderlich sein, kann dies mehrere Monate oder länger dauern und durchaus formale rechtliche Schritte beinhalten.
In solchen Fällen kann SOLVIT nur wenig tun, selbst wenn ein Mitgliedstaat, der sich bereit erklärt, die strittige Vorschrift zu ändern, beschließt die Vorschrift nicht anzuwenden.

Die Frist, binnen derer eine Lösung gefunden werden sollte, beträgt 10 Wochen.

Die beiden SOLVIT-Stellen arbeiten gemeinsam an der Lösung des Problems, wobei Ihre "Heimat"-SOLVIT-Stelle Sie über den Fortgang der Angelegenheit und Lösungsvorschläge auf dem Laufenden hält.

Nationale SOLVIT-Stellen

http://ec.europa.eu/solvit/site/centres/index_de.htm

Eingabe per Formular

https://webgate.ec.europa.eu/solvit/application/index.cfm?method=webform.homeform&language=de

 

© Europäische Union, 1995-2011
Quelle:
europa.eu

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