Geschichte

 

Die Geschichte der Europäischen Union

 

1946: Vereinigte Staaten von Europa werden gefordert

Winston Churchill fordert in einer Rede an der Universität Zürich die Schaffung "einer Art Vereinigte Staaten von Europa".

1948: Unterzeichnung des Westunion-Vertrags (Brüsseler Pakt)

zwischen Belgien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich.

1948: Kongress von Den Haag

Der Koordinierungsausschuss für die europäische Einheit beruft den Kongress von Den Haag unter dem Vorsitz von Winston Churchill ein.

Die 800 Delegierten fordern eine Europäische Beratende Versammlung und einen Europäischen Sonderrat zur Vorbereitung der politischen und wirtschaftlichen Integration der europäischen Staaten, die Verabschiedung einer Menschenrechtscharta und die Schaffung eines Gerichtshofs, um die Beachtung dieser Charta zu gewährleisten.

1949: Gründung des Europarates in London

Frankreich, Großbritannien und die Benelux-Staaten beschließen die Einrichtung eines Europarates und bitten Dänemark, Irland, Italien, Norwegen und die Schweiz, bei der Erarbeitung des Statuts mitzuwirken.

Am 5. Mai wird der Europarat gegründet.

Bei der ersten Sitzung der Beratenden Versammlung des Europarates in Straßburg verlangen föderalistische Abgeordnete die Einrichtung einer politischen Instanz auf europäischer Ebene.

1950: Schuman Erklärung

In seiner Rede am 9. Mai stellt der französische Außenminister Robert Schuman den Plan vor, die Kohle- und Stahlproduktion Frankreichs und Deutschlands einer gemeinsamen Behörde zu unterstellen. Damit wurde der Grundstein für eine Europäische Union gelegt.

Der 9. Mai ist seitdem der "Europatag".

Im Laufe des Jahres wird die Europäischen Zahlungsunion gegründet und die Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten wird in Rom unterzeichnet.

1952: Gründung der Eropäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS); Pariser Vertrag

Die 6 Länder Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Italien gründen die „Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl“.

Der 1951 unterzeichnete Vertrag schafft den gemeinsamen Markt und die gemeinsame Kontrolle über Kohle und Stahl.

Das allgemeine Zoll- und Handelsabkommen GATT gewährt den "Sechs" eine Ausnahme von der Meistbegünstigungsklausel, damit sie ihre EGKS-Verpflichtungen erfüllen können.

1953: Einführung der EGKS-Abgabe

Am 1. Jänner wird mit der EGKS-Abgabe die erste europäische Steuer eingeführt.

1955: Konferenz von Messina

Auf der Konferenz von Messina beschließen die Außenminister der sechs EGKS-Länder, die europäische Integration auf die gesamte Wirtschaft auszudehnen.

1956: Beginn der Verhandlungen über die Verträge zur Gründung der Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM)

Der belgische Außenminister Paul-Henri Spaak legt seinen EGKS-Amtskollegen einen Bericht über den Entwurf von Gemeinschaftsverträgen zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) vor.

Der Spaak-Bericht wird genehmigt. Die Außenminister beschließen auf ihrem Treffen in Venedig, zwischenstaatliche Verhandlungen zum Abschluß eines Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und eines Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft aufzunehmen.

Die Verhandlungen über den Wortlaut der Verträge zur Gründung der EWG und der Euratom beginnen am 26. Juni in Brüssel.

1957: Unterzeichnung der Römischen Verträge

In Rom unterzeichnen die "Sechs" (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande) die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), die als die "Römischen Verträge" bekannt geworden sind.

1958: Gründung der Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM)

Die Römischen Verträge treten in Kraft. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) nehmen in Brüssel ihre Tätigkeit auf. Die drei Gemeinschaften EWG, Euratom und die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) haben zwei gemeinsame Organe: den Gerichtshof und die Parlamentarische Versammlung.

Die EWG hat den internen Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen zum Ziel. Die EURATOM will die friedliche Nutzung der Kernenergie und die gemeinsame Forschung gewährleisten, sowie die Sicherheitsvorschriften vereinheitlichen. Die Kommissionen der EWG und der EURATOM nehmen in Brüssel ihre Arbeit auf.

1958: Die EWG nimmt die Arbeit auf

Die sechs Mitgliedstaaten beschließen die Einsetzung eines Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV), der künftig die Ratstagungen vorbereiten wird.

In Straßburg findet die Eröffnungssitzung der Parlamentarischen Versammlung statt, zu deren Präsident Robert Schuman gewählt wird. Diese Versammlung löst diejenige der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) ab.

In der ersten Ratsverordnung werden Deutsch, Französisch, Italienisch und Niederländisch als Amtssprachen der Gemeinschaften festgelegt.

Das Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, das das Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) ersetzt, wird zum ersten Mal veröffentlicht.

Der Rat benennt die Mitglieder des Wirtschafts- und Sozialausschusses (WSA), die konstituierende Sitzung des Wirtschafts- und Sozialausschusses findet in Brüssel statt.

Die Parlamentarische Versammlung gibt sich eine Geschäftsordnung.

Auf einer Konferenz in Stresa (Italien) werden die Grundlagen für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) geschaffen.

In Luxemburg wird der Europäische Gerichtshof errichtet, der an die Stelle des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) tritt. Er sichert gemeinsam mit dem "Gericht erster Instanz" die Wahrung des Rechts im gemeinschaftlichen Integrationsprozess.

Der Rat der Gouverneure der Europäischen Investitionsbank (EIB) genehmigt die ersten Richtlinien für die Kreditpolitik der Bank.

Das Europäische Währungsabkommen tritt in Kraft.

1959: Erste Erweiterungsanträge

Griechenland und die Türkei stellen einen Antrag auf Assoziierung mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).

Die Verhandlungen beginnen noch im selben Jahr.

1960: Gründung des Europäischen Sozialfonds und der Eurocontrol

Der Rat erläßt die Verordnung über den Europäischen Sozialfonds, mit dem die Beschäftigung sowie die geographische und berufliche Mobilität der Arbeitnehmer in der Gemeinschaft gefördert werden sollen.

In Brüssel wird das internationale Übereinkommen über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt unterzeichnet und damit die Europäische Organisation für Flugsicherung (Eurocontrol) gegründet.

1961: Weitere Erweiterungsanträge

Irland, das Vereinigte Königreich und Dänemark beantragen offiziell die Aufnahme in die Europäischen Gemeinschaften.

1962: Einführung Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

Per Verordnung tritt die Gemeinsame Agrarpolitik in Kraft. Die Ziele der GAP sind die Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Agrarerzeugnisse und die finanzielle Solidarität in diesem Bereich (Mithilfe der Einrichtung eines Fonds).

1967: Fusion der Europäischen Geimanschaften zur Europäischen Gemeinschaft; Fusionsvertrag

Die Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG, EURATOM) fusionieren zur Europäischen Gemeinschaft (EG) und verfügen nun über gemeinsame Organe. Der Fusionsvertrag wurde 1965 unterzeichnet.

1973: Norderweiterung

Die Länder Dänemark, Großbritannien und Irland treten der EG bei, womit die Zahl der Mitgliedsländer auf neun steigt.

1979: Einrichtung des Europäischen Währungssystems (EWS)

Das Europäische Währungssystem auf der Grundlage einer europäischen Währungseinheit (ECU) wird, gemäß des Beschlusses des Europäischen Rates vom Dezember 1978, geschaffen.

1979: Wahl Europaparlament

Die erste Direktwahl des 410 Mitglieder umfassenden Europaparlaments findet statt.

1981: Erste Süderweiterung

Griechenland tritt der EG bei. Die EG besteht nun aus zehn Mitgliedsländern.

1986: Zweite Süderweiterung

Die Länder Spanien und Portugal treten bei, womit die Zahl der Mitgliedsländer auf zwölf steigt.

1987: Einheitliche Europäische Akte (EEA)

Die 1986 unterzeichnete Einheitliche Europäische Akte tritt in Kraft. Sie ist ein umfassender Änderungsvertrag der Römischen Verträge. Die EEA sieht die schrittweise Vollendung des gemeinsamen Binnenmarktes bis Ende 1992 vor.

Weiters werden die Aufgabenbereiche und die Befugnisse der Gemeinschaft erneuert und die Entscheidungsstrukturen reformiert.

1993: Vertrag von Maastricht

Der 1992 unterzeichnete Vertrag von Maastricht tritt in Kraft und stellt eine tiefgreifende Änderung der EG-Verträge dar. Im Rahmen des Vertrages wird die europäische Wirtschaftsgemeinschaft um eine politische Dimension erweitert. Er schafft die Europäische Union (EU) bestehend aus den Europäischen Gemeinschaften.

Die Schwerpunkte des Vertrages sind die Einrichtung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die gemeinsame Bekämpfung der internationalen Kriminalität sowie die Schaffung einer Unionsbürgerschaft. Außerdem wird die Einrichtung der vollständigen Wirtschafts- und Währungsunion und die Einführung einer gemeinsamen Währung für 1999 vereinbart.

1995: Erweiterung

Die Länder Österreich, Schweden und Finnland treten der EU bei. Die Zahl der Mitgliedsländer steigt somit auf fünfzehn.

1995: Schengener Abkommen

Das 1985 unterzeichnete Schengener Abkommen tritt zwischen Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Portugal und Spanien in Kraft. Das Übereinkommen regelt die Durchführung und die Voraussetzungen, unter denen der freie Personenverkehr gewährleistet wird. Später treten diesem Übereinkommen auch Italien, Griechenland, Dänemark, Finnland und Schweden bei. Österreich wendet das Abkommen seit 1998 vollumfänglich an. Mit Norwegen und Island bestehen Kooperationsabkommen. Großbritannien und Irland sind zwar EU-Mitglieder, gehören jedoch nicht zum Schengen-Raum.

1998: Gründung Europäischen Zentralbank (EZB)

Am 1. Juli wird in Frankfurt die Europäische Zentralbank errichtet. Die EZB setzt die stabilitätsorientierte Geldpolitik für das Euro-Währungsgebiet um. Sie bildet gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken aller 15 Mitgliedstaaten der EU das „Europäische System der Zentralbanken (ESZB)“.

1999: Vertrag von Amsterdam

Mit dem 1997 unterzeichneten Vertrag wurden die Grundlagen der Union nach der Einheitlichen Europäischen Akte und dem Vertrag von Maastricht ein weiteres Mal grundlegend verändert. Der Vertrag von Amsterdam beschäftigt sich insbesondere mit folgenden Schwerpunkten:

  • Beschäftigungspolitik
  • Vertiefung der GASP
  • Verbesserung der Zusammenarbeit in Justiz und Inneres
  • Schaffung der Grundlagen der Erweiterung

1999: Agenda 2000

Das Reformpaket „Agenda 2000“ wird beschlossen; es beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit folgenden Bereichen:

  • GAP-Reform,
  • neue Regionalpolitik,
  • Festlegung des Finanzrahmens bis 2006

1999: Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)

Die Wirtschafts- und Währungsunion tritt in Kraft. Der Euro wird in elf (später mit Griechenland zwölf) EU-Staaten zunächst als Buchgeld eingeführt.

2001: Unterzeichnung Vertrag von Nizza

Der Vertrag von Nizza umfasst den Entwurf einer europäischen Grundrechtscharta. Die Europäische Union wird weiters in vier Kernbereichen auf die Erweiterung vorbereitet: Größe und Zusammensetzung der Kommission, Stimmengewichtung im Rat, Ausweitung der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit und Verstärkung der Zusammenarbeit. Der Vertrag von Nizza muss noch von den 15 Mitgliedsländern ratifiziert werden, bevor er in Kraft tritt.

2002: Euro-Einführung

Seit dem 1. Jänner 2002 ist der Euro in 12 der 15 EU-Länder (in allen außer Dänemark, Schweden, Großbritannien) als Bargeld in Verwendung.

2002: EU-Konvent zur Zukunft Europas

Am 28. Februar nimmt der Konvent gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Laeken unter Vorsitz von Valery Giscard d’Estaing in Brüssel die Arbeit am Entwurf einer europäischen Verfassung auf.

2002: Erweiterung der EU um 10 neue Mitgliedstaaten fixiert

Beim Europäischen Rat von Kopenhagen im Dezember 2002 werden die Verhandlungen mit zehn Beitrittskandidaten erfolgreich abgeschlossen: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Tschechische Republik, die Slowakei, Slowenien, Ungarn und Zypern können zum 1. Mai 2004 als Mitglieder in die EU aufgenommen werden. Diese Erweiterung wird die größte in der Geschichte der Europäischen Gemeinschaft sein und bedeutet die endgültige Überwindung der früheren Teilung Europas durch den Eisernen Vorhang.

2003: Feierliche Unterzeichnung der Beitrittsverträge unterhalb der Akropolis

Im Rahmen einer Sondertagung des Europäischen Rates werden am 16. April 2003 die Beitrittsverträge mit den 10 künftigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterzeichnet. Die Vertragsunterzeichnung findet am Fuße der Akropolis in der so genannten "Stoa des Attalos" statt.

2003: Vertrag von Nizza tritt in Kraft

Am 1. Februar tritt der im Dezember 2000 verhandelte Vertrag von Nizza in Kraft.

2003: Der Konvent präsentiert den Verfassungsentwurf

Gemäß des Mandates durch den Europäischen Rat von Laeken beendet der Konvent seine Beratungen und legt im Rahmen der Tagung des Europäischen Rates von Thessaloniki (19. bis 21. Juni) einen "Entwurf für eine Verfassung für Europa" vor. Nach Endredaktion und letzten Detailanpassungen kann der vollständige Verfassungsentwurf der italienischen Präsidentschaft am 18. Juli in Rom überreicht werden.

2003: Eröffnung der Regierungskonferenz

Am 4. Oktober wird in Rom im Rahmen einer Sondertagung des Europäischen Rates die Regierungskonferenz zur endgültigen Ausarbeitung einer Europäischen Verfassung eröffnet.

2004: Historische Erweiterung

Mit 1. Mai 2004 treten 10 neue Staaten aus Süd- Mittel- und Osteuropa der Europäischen Union bei. Dies stellt die bisher größte und umfassendste Erweiterungswelle dar. Die erweiterte Union hat somit 25 Mitgliedstaaten und eine Bevölkerung von knapp 450 Millionen.

2005: Referenden in Frankreich und den Niederlanden

In Volksabstimmungen lehnen zuerst die Franzosen und wenige Tage später auch die Niederländer den Vertrag über eine Europäische Verfassung ab. Es beginnt ein längerer Nachdenkprozess, der 2007 zum Vertrag von Lissabon führt.

2007: Erweiterung um zusätzliche zwei Staaten

Am 1. Jänner 2007 werden Bulgarien und Rumänien in die Europäische Union aufgenommen. Die EU setzt sich nun somit aus 27 Mitgliedstaaten und fast einer halben Milliarde Menschen zusammen.

2007: Berliner Erklärung

Im März 2007 erneuern die EU-Staats- und Regierungsspitzen in der „Berliner Erklärung“ zum 50-Jahr-Jubiläum der Unterzeichnung der Römischen Verträge ihr Bekenntnis zum Erfolgs- und Friedensprojekt der EU. Sie bekennen sich auch zu verbindlichen Klimaschutzzielen, zur Erweiterung und zum Bemühen um Konsens bei einem künftigen EU-Reformvertrag.

2007: EU beschließt den Vertrag von Lissabon

Auf ihrem Gipfeltreffen in Lissabon im Dezember unterschreiben die Staats- und Regierungsspitzen der Union den neuen Vertrag von Lissabon. Er ersetzt den gescheiterten Verfassungsvertrag aus dem Jahre 2005 und soll die EU für die Zukunft institutionell handlungsfähiger machen. Der Vertrag muss von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden. In Irland muss das Volk befragt werden. Überall anders entscheiden die nationalen Parlamente.

2009: Vertrag von Lissabon tritt in Kraft

Nach zahlreichen Schwierigkeiten trat am 1. Dezember 2009 die institutionelle Reform der Europäische Union in Kraft. Sichtbares Zeichen nach außen sind der neue EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy, der für zweieinhalb Jahre den Vorsitz im Europäischen Rat übernimmt, und die Hohe Vertreterin für die Außen- und Sicherheitspolitik Catherine Ashton, die zugleich Vizepräsidentin der Europäischen Kommission ist.

2010: Ziele der Strategie „Europa 2020“  werden verabschiedet

Auf einem informellen Treffen in Brüssel einigen sich die Staats- und Regierungschefs darauf, die griechische Regierung dabei zu unterstützen, die Ziele des Stabilitätsprogramms für 2010 zu erreichen. Präsident Barroso stellt seine Schwerpunkte für die „Europa 2020“-Strategie vor und umreißt, wie die EU durch einen neuen wirtschaftlichen Ansatz aus der Krise finden kann..

Auf einem Europäischen Rat in Brüssel verabschieden die Staats- und Regierungschefs der EU die Ziele der Strategie „Europa 2020“.

 

Ranking

Statistik

Wer ist Online

5 Besucher online
0 Gäste, 5 Bots, 0 Mitglied(er)
Map of Visitors
© 2011 EU für Anfänger Suffusion theme by Sayontan Sinha