Europäische Kommission

 

Die Europäische Kommission ist das Exekutivorgan der EU. Sie schlägt Rechtsvorschriften vor und setzt diese durch, sie vertritt und verteidigt die Interessen ganz Europas.

 

Was tut die Europäische Kommission?

Die Kommission macht Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften und ist für die praktische Umsetzung der EU-Politik und die Verwaltung des EU-Haushalts verantwortlich. Zudem wacht sie darüber, dass die europäischen Verträge und Rechtsvorschriften eingehalten werden.

Wer sind ihre Mitglieder?

Das Kollegium der Kommissionsmitglieder besteht aus einem Mitglied pro Mitgliedstaat, das jeweils die Interessen der EU als Ganzes vertritt.

Wie oft tritt die Kommission zusammen?

Laut Geschäftsordnung ist in der Regel mindestens eine Sitzung pro Woche abzuhalten.

Die Kommissare treffen sich jeden Mittwoch in Brüssel. Während der Plenarsitzungen des Europäischen Parlaments finden die Sitzungen allerdings dienstags in Straßburg statt. 

Zusätzlich zu ihren regelmäßigen wöchentlichen Sitzungen können die Mitglieder der Kommission beschließen, Sondersitzungen abzuhalten (zum Beispiel zur Beratung über ein spezielles Thema oder unmittelbar vor bzw. gleichzeitig mit einer wichtigen Ratssitzung).

Wie trifft die Kommission ihre Entscheidungen?

Für jede Sitzung legt der Präsident der Kommission eine Tagesordnung fest, die vor allem mit dem jährlichen Arbeitsprogramm der Kommission abgestimmt ist und vom Generalsekretariat erarbeitet wird. Die endgültige Tagesordnung wird den Mitgliedern der Kommission am Tag vor der Sitzung zugestellt.

Die Aufnahme eines Punktes in die Tagesordnung der Kommission unterliegt bestimmten formalen und zeitlichen Bedingungen. Die Kommission kann mehrheitlich beschließen, eine Frage, die nicht auf der Tagesordnung steht oder für die die erforderlichen Arbeitsdokumente zu spät verteilt wurden, trotzdem zu erörtern.

Die Details zur Organisation der Sitzungen sind in der Geschäftsordnung der Kommission festgelegt.

Die Sitzungen sind nicht öffentlich, und sämtliche Beratungen sind vertraulich. Die Tagesordnungen und Protokolle der Sitzungen stehen jedoch im Dokumentenregister der Kommission zur Verfügung.

Sie können hier die Tagesordnung der nächsten Kommissionssitzung einsehen. Bitte beachten Sie, dass die Tagesordnung zuerst auf Französisch verfasst wird, ehe sie ins Englische übersetzt wird, und daher die französische Version der Tagesordnung früher vorliegt.

Das gebilligte Protokoll einer Kommissionssitzung steht in der Regel eine Woche nach der Sitzung zur Verfügung.

Allerdings werden die meisten Beschlüsse der Kommission außerhalb der Sitzungen gefällt. Die Kommission nutzt für ihre Arbeit vor allem das schriftliche Verfahren. Dazu gehört, dass Entwürfe für Vorhaben oder Beschlüsse den Kommissaren zugesandt werden, die dann innerhalb eines festgelegten Zeitraums dazu Stellung nehmen oder Änderungen beantragen können. Falls keine Stellungnahmen eingehen, wird der Beschluss entsprechend dem vorgelegten Entwurf gefasst.

Wie wählt sie ihren Präsidenten? Wie lange beträgt die Amtszeit des Präsidenten?

Der Präsident der Europäischen Kommission wird jeweils nach der Europawahl vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit vorgeschlagen und anschließend vom Europäischen Parlament mit absoluter Mehrheit der Mitglieder gewählt.

Nach Art. 17 Abs. 7 EU-Vertrag „berücksichtigt“ der Europäische Rat bei seinem Vorschlag das Ergebnis der Europawahlen. Dies kann so verstanden werden, dass der Kommissionspräsident aus der Europapartei stammen soll, die bei der Wahl das beste Ergebnis erzielt hat.

Sofern der nominierte Kandidat nicht die notwendige Mehrheit im Parlament erreicht, muss der Europäische Rat innerhalb eines Monats einen neuen Kandidaten vorschlagen, für den dasselbe Verfahren angewendet wird.

Hat das Parlament dem Kandidaten zugestimmt, ist er designierter Kommissionspräsident, aber noch nicht im Amt. Nach der anschließenden Nominierung der übrigen Kommissionsmitglieder muss sich die Kommission als Ganze noch einmal einem Zustimmungsvotum des Europäischen Parlaments stellen und wird dann vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt. Erst mit dieser Ernennung tritt der neue Kommissionspräsident sein Amt an.

Die Amtszeit des Kommissionspräsidenten entspricht den Wahlperioden des Europäischen Parlaments, in der Regel also fünf Jahre.

Eine vorzeitige Entlassung des Kommissionspräsidenten ist nach Art. 234 AEU-Vertrag nur durch ein Misstrauensvotum des Europäischen Parlaments gegen die gesamte Kommission möglich. Kommt ein solches Misstrauensvotum von zwei Dritteln der Parlamentsmitglieder zusammen, muss der Präsident ebenso wie die übrigen Kommissionsmitglieder zurücktreten. Daraufhin wird eine neue Kommission ernannt, deren Amtszeit bis zu dem Zeitpunkt dauert, zu dem die Amtszeit der abgewählten Kommission gedauert hätte, d.h. bis zur Ernennung einer neuen Kommission nach der nächsten Europawahl.

Link

http://ec.europa.eu/index_de.htm

 

© Europäische Union, 1995-2011
Quelle:
europa.eu

© Wikipedia
Quelle:
de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4sident_der_Europ%C3%A4ischen_Kommission#Ernennung

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