Europäische Zentralbank

 

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist die Zentralbank für die gemeinsame europäische Währung, den Euro. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Kaufkraft des Euro und somit Preisstabilität im Euroraum zu gewährleisten. Das Euro-Währungsgebiet setzt sich aus den 17 Ländern der Europäischen Union zusammen, die den Euro seit 1999 eingeführt haben.

 

Was tut die Europäische Zentralbank?

  • Festlegung der Politik des Eurosystems:
    Der EZB-Rat ist für die Geldpolitik im Zusammenhang mit der gemeinsamen Währung verantwortlich. Dazu gehören auch die Definition von Preisstabilität, die Festlegung der Modalitäten für die Analyse von Inflationsrisiken usw.
  • Beschluss, Koordination und Überwachung der geldpolitischen Operationen:
    Die EZB erteilt den NZBen Weisungen bezüglich der erforderlichen Geschäfte (Wert, Laufzeit, Zeitpunkt usw.) und prüft, ob diese erfolgreich durchgeführt wurden.
  • Verabschiedung von Rechtsakten:
    Innerhalb eng definierter Grenzen sind die Beschlussorgane befugt, verbindliche Rechtsakte – z. B. Leitlinien und Weisungen – für das Eurosystem zu erlassen, um sicherzustellen, dass die NZBen dezentralisierte Operationen konsistent durchführen. Darüber hinaus können die Beschlussorgane innerhalb definierter Grenzen Verordnungen und Entscheidungen verabschieden, die außerhalb des Eurosystems verbindlich sind.
  • Genehmigung der Ausgabe von Banknoten:
    Dies umfasst die strategische Planung und Koordination der Herstellung und Ausgabe von Euro-Banknoten. Des Weiteren koordiniert die EZB die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des Eurosystems sowie die Sicherheit und Qualität der Euro-Banknotenproduktion. Außerdem sind bei der EZB das Falschgeld-Analysezentrum für die Analyse und Klassifizierung gefälschter Euro-Banknoten, die zentrale Datenbank für Euro-Banknotenfälschungen und das Internationale Forschungszentrum für Fälschungsprävention angesiedelt. Letzteres trägt unter der Ägide der Zentralbankpräsidenten der G-10-Länder zur weltweiten Zusammenarbeit der Zentralbanken in der Fälschungsprävention bei.
  • Interventionen an den Devisenmärkten:
    Gegebenenfalls erfolgen diese auch gemeinsam mit einzelnen NZBen. Dazu gehören der Erwerb und/oder der Verkauf von Wertpapieren an den Devisenmärkten.
  • Funktionsfähigkeit von Zahlungssystemen und Überwachung von Zahlungsverkehrs- und sonstigen Finanzmarktinfrastrukturen:
    Zahlungssysteme sind ein Mittel zum Transfer von Geld innerhalb des Bankensystems. Die EZB betreibt T2-ECB, ein Komponentensystem von TARGET2, dem Zahlungssystem für den Euro. Darüber hinaus übt die EZB zusammen mit den NZBen des Eurosystems bestimmte Überwachungstätigkeiten aus. Die Überwachung ist eine Zentralbankfunktion, durch welche die Sicherheit und Effizienz von Finanzmarktinfrastrukturen und Zahlungsinstrumenten gefördert werden, indem diese Infrastrukturen bzw. Instrumente beobachtet und beurteilt und gegebenenfalls Änderungen angeregt werden.
  • Internationale und europäische Zusammenarbeit:
    Um ihren Standpunkt auf internationaler und europäischer Ebene zu vertreten, nimmt die EZB an den Sitzungen verschiedener internationaler und europäischer Foren teil. Im Dezember 1998 wurde der EZB als einziger Zentralbank der Welt vom Internationalen Währungsfonds (IWF) Beobachterstatus eingeräumt. Sie nimmt an allen Sitzungen des Exekutivdirektoriums des IWF teil, die sich mit für die Wirtschafts- und Währungsunion relevanten Fragen befassen. Aus diesem Grund hat die EZB eine Ständige Vertretung in Washington, D.C., errichtet. Darüber hinaus nimmt die EZB an Treffen der G 7, der G 20 und des Financial Stability Board (FSB) teil. Auf europäischer Ebene wird der Präsident der EZB regelmäßig zu den Treffen der Eurogruppe, den informellen Zusammenkünften der Finanzminister des Eurogebiets, eingeladen. Zudem kann die EZB an Sitzungen des EU-Rats teilnehmen, in denen Themen im Zusammenhang mit den Zielen und Aufgaben des Eurosystems erörtert werden.
  • Laut ESZB-Satzung vorgeschriebene Berichte:
    Die Berichtspflichten sind in der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (Artikel 15) niedergelegt. Die EZB erstellt einen Monatsbericht, einen konsolidierten wöchentlichen Ausweis des Eurosystems und einen Jahresbericht.
  • Überwachung der finanziellen Risiken:
    Dazu gehört die Beurteilung der Risiken von Wertpapieren, die im Zusammenhang mit der Anlage von Eigenmitteln und Währungsreserven der EZB erworben wurden oder die als Sicherheiten für Kreditgeschäfte des Eurosystems zugelassen sind.
  • Wahrnehmung beratender Funktionen gegenüber Organen der Europäischen Union und nationalen Behörden:
    Die EZB verabschiedet Stellungnahmen zu Entwürfen für Rechtsvorschriften auf EU- und nationaler Ebene, soweit sie den Zuständigkeitsbereich der EZB betreffen.
  • Strategische und taktische Verwaltung der Währungsreserven der EZB:
    Dazu gehören die Festlegung der langfristigen Risiko-Ertrags-Präferenzen für die Währungsreserven (strategische Portfolioausrichtung), die Steuerung des Risiko-Ertrags-Profils vor dem Hintergrund der jeweiligen Marktgegebenheiten (taktische Portfolioausrichtung) sowie die Festlegung der Anlagerichtlinien und des gesamten Handlungsrahmens.

Link

http://www.ecb.europa.eu/ecb/html/index.de.html

 

© Europäische Union, 1995-2011
Quelle:
ecb.int

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