Europäischer Bürgerbeauftragter
Der Bürgerbeauftragte untersucht Missstände in der Verwaltungstätigkeit (mangelhafte oder ausbleibende Verwaltungstätigkeit). Ein solcher Missstand entsteht, wenn eine Einrichtung nicht gesetzmäßig handelt, die Prinzipien guter Verwaltungspraxis nicht einhält oder Menschenrechte verletzt.
Was tut der Europäische Bürgerbeauftragte?
Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Institutionen der Europäischen Union (EU).
Zu den Organen zählen unter anderen die Europäische Kommission, der Rat der EU und das Europäische Parlament.
Die Europäische Arzneimittel-Agentur und die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen sind Beispiele für Institutionen der Union, deren Tätigkeit er untersuchen kann.
Nur der Gerichtshof, das Gericht erster Instanz und das Gericht für den öffentlichen Dienst in ihrer Rechtsprechungstätigkeit fallen nicht in seine Zuständigkeit.
Die Untersuchungen des Bürgerbeauftragten stützen sich in der Regel auf Beschwerden. Er kann aber auch Untersuchungen aus eigener Initiative einleiten.
Der Bürgerbeauftragte kann nicht untersuchen:
- Beschwerden über nationale, regionale oder lokale Behörden in den Mitgliedstaaten, selbst wenn die Beschwerden EU-Angelegenheiten betreffen. Beispiele für solche Behörden sind Regierungsdienststellen, staatliche Ämter und Stadträte;
- die Tätigkeit nationaler Gerichte oder Bürgerbeauftragter;
- Beschwerden über Unternehmen oder Privatpersonen.
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Quelle: ombudsman.europa.eu

