Europäischer Datenschutzbeauftragter

 

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ist eine unabhängige Behörde, deren Aufgabe es ist dafür zu sorgen, dass der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre gewährleistet ist und bewährte Verfahren in den Organen und Einrichtungen der EU gefördert werden.

 

Was tut der Europäische Datenschutzbeauftragte?

  • Der EDSB überwacht die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EU-Verwaltung.
  • Er ist in Bezug auf politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, beratend.
  • Er arbeitet mit vergleichbaren Behörden zusammen, um einen kohärenten Datenschutz sicherzustellen.
  • Kontrolle der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft. Dies erfolgt generell in Zusammenarbeit mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten des betreffenden Organs bzw. der betreffenden Einrichtung;
  • Anhören und Untersuchen von Beschwerden und Durchführung von Untersuchungen (von sich aus oder aufgrund einer Beschwerde);
  • Vorabkontrolle der von den behördlichen Datenschutzbeauftragten gemeldeten Verarbeitungen, die besondere (schwerwiegende) Risiken für die betroffenen Personen beinhalten können;
  • Beratung aller Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft – von sich aus oder auf Anfrage – in allen Fragen, die die Verarbeitung personenbezogener Daten betreffen. Die Europäische Kommission ist verpflichtet, den Europäischen Datenschutzbeauftragten zu konsultieren, wenn sie Vorschläge für Rechtsvorschriften bezüglich des Schutzes personenbezogener Daten annimmt;
  • Beitreten beim Gerichtshof anhängiger Verfahren, die für den Datenschutz relevant sind.
  • Zusammenarbeit mit den nationalen Datenschutzbehörden, entweder direkt oder in der Artikel-29-Datenschutzgruppe;
  • Zusammenarbeit mit den Datenschutzgremien, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in der Europäischen Union eingerichtet wurden (z. B. Gemeinsame Kontrollinstanz von Europol);
  • Teilnahme an einer Reihe von regelmäßigen internationalen Konferenzen zum Thema Datenschutz, wie z. B. der Europäischen Datenschutzkonferenz und der Internationalen Datenschutzkonferenz.

Wie wird der EDSB ernannt? Wie lange beträgt die Amtszeit?

Der Europäische Datenschutzbeauftragte und der Stellvertretende Datenschutzbeauftragte werden durch einen gemeinsamen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates für eine Amtszeit von fünf Jahren ernannt, wobei die Entscheidung auf der Grundlage einer von der Kommission im Anschluss an eine öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen erstellten Liste getroffen wird.

Link

http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/edps/lang/de/EDPS

 

© Europäischer Datenschutzbeauftragter
Quelle:
edps.europa.eu

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