Europäisches Parlament

 

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Seine 736 Mitglieder sind dafür da, um Sie, die Bürger, zu vertreten. Die Europa-Abgeordneten werden alle fünf Jahre von Wählern aus allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union als Repräsentanten der insgesamt 500 Millionen Einwohner gewählt.

 

Was tut das Europäische Parlament?

Das Parlament spielt eine aktive Rolle bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften, die Auswirkungen auf den Lebensalltag der Bürger haben, beispielsweise in den Bereichen Umweltschutz, Verbraucherrechte, Gleichberechtigung, Verkehr sowie Freizügigkeit von Arbeitnehmern, Kapital, Waren und Dienstleistungen. Ebenso ist das Parlament gemeinsam mit dem Rat für den Jahreshaushalt der Europäischen Union zuständig.

  • Der Abgeordnete verfasst im Rahmen eines parlamentarischen Ausschusses einen Bericht über einen von der Europäischen Kommission, die über das ausschließliche Gesetzgebungsinitiativrecht verfügt, unterbreiteten "Legislativtext". Der Ausschuss stimmt über diesen Bericht ab und nimmt gegebenenfalls Änderungen daran vor. Wird der Text überarbeitet und im Plenum angenommen, so hat das Parlament damit seinen Standpunkt festgelegt. Dieses Verfahren wird je nach Art des Verfahrens und in Abhängigkeit davon, ob mit dem Rat eine Einigung erzielt werden konnte oder nicht, einmal oder mehrmals wiederholt.
  • Bei der Annahme der Rechtsakte wird zwischen dem ordentlichen Legislativverfahren (die Mitentscheidung), bei dem das Parlament mit dem Rat gleichberechtigt ist, und den besonderen Legislativverfahren unterschieden, die nur für besondere Fälle gelten, bei denen dem Parlament nach wie vor nur eine konsultative Rolle zukommt
  • In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass das Europäische Parlament zu bestimmten Angelegenheiten (z. B. zur Steuerpolitik) im Rahmen des Verfahrens der Konsultation nur eine beratende Stellungnahme abgibt. In einigen Fällen sieht der Vertrag vor, dass die Konsultation verbindlich ist, weil die Rechtsgrundlage dies vorschreibt, und der Vorschlag kann nur rechtskräftig werden, wenn das Parlament seine Stellungnahme abgegeben hat. In diesem Fall ist der Rat nicht befugt, einen Beschluss allein zu fassen.
  • Es kann die Kommission auffordern, dem Rat Legislativvorschläge zu unterbreiten.
  • Es wirkt real an der Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften mit, da es das jährliche Arbeitsprogramm der Kommission prüft und darlegt, welche Rechtsakte angezeigt sind.
  • Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wurde das Parlament zu einem wirklichen Mitgesetzgeber in Bezug auf den gesamten Jahreshaushaltsplan der EU; es entscheidet darüber in enger Zusammenarbeit mit dem Rat, der die EU-Mitgliedstaaten vertritt.
  • Das Europäische Parlament und der Rat müssen die in der mehrjährigen Finanziellen Vorausschau festgelegten Obergrenzen der jährlichen Ausgaben einhalten.
  • Alle europäischen Bürger haben das Recht, beim Parlament eine Petition einzureichen, und einen Schadenersatz in Bezug auf Themen, die die Tätigkeitsbereiche der Europäischen Union betreffen, zu beantragen. Das Parlament ernennt auch einen Bürgerbeauftragten, der die Beschwerden von Einzelpersonen gegenüber den Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft prüft, um eine gütliche Lösung zu finden.
  • Das Europäische Parlament hat gegenüber den Mitgliedstaaten auch das Recht, bei Vertragsverletzungen oder mangelhafter Anwendung des Gemeinschaftsrechts Untersuchungsausschüsse einzusetzen.
  • Nichtigkeitsklage gegen einen in Anwendung des Gemeinschaftsrechts erlassenen Rechtsakt.
  • Untätigkeitsklage gegenüber der Kommission oder dem Rat der Europäischen Union, wenn diese ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
  • Das Europäische Parlament verfügt über eine Kontrollbefugnis im Bereich Wirtschaft und Währung.
  • Der Präsident, der Vizepräsident und die Mitglieder, die das Direktorium der Europäischen Zentralbank bilden, bedürfen der Zustimmung durch das Europäische Parlament, bevor sie vom Rat ernannt werden.
  • Der Präsident der EZB stellt den Jahresbericht vor dem Plenum des Europäischen Parlaments vor.
  • Die Einreichung schriftlicher oder mündlicher Anfragen, die die Abgeordneten an den Rat und an die Kommission richten, ist ein weiteres Überwachungsmittel, das dem Europäischen Parlament zur Verfügung steht.
  • Das Parlament verfügt über eine politische Initiativbefugnis, es kann die Kommission auffordern, dem Rat der Europäischen Union einen Vorschlag zu unterbreiten.
  • Das Parlament fordert die Kommission und den Rat der Europäischen Union regelmäßig auf, bestehende Politiken weiterzuentwickeln oder neue zu begründen.
  • Die Hohe Vertreterin unterrichtet das Parlament regelmäßig über die Entwicklung der Außen- und Sicherheitspolitik. Das Parlament kann Anfragen und Empfehlungen die Hohe Vertreterin und den Rat richten.
  • Zweimal jährlich legt die Hohe Vertreterin dem Parlament ein Konsultationsdokument über die wichtigsten Aspekte und grundlegenden Optionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie deren finanzielle Auswirkungen vor.
  • Das Europäische Parlament steht über seinen Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten in regelmäßigem Kontakt mit der Hohen Vertreterin. Die Hohe Vertreterin ist aufgefordert, bei jeder Aussprache im Plenum anwesend zu sein, bei der Themen der Außen-, Sicherheits- oder Verteidigungspolitik behandelt werden.
  • Das Europäische Parlament erteilt seine Zustimmung zum Beitritt neuer Staaten zur Europäischen Union und zu internationalen Abkommen, wie etwa den Assoziationsabkommen oder Abkommen über handelspolitische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten.
  • Das Europäische Parlament nimmt aktiv an den Diskussionen über die Globalisierung teil und verfolgt aufmerksam die Tätigkeiten der Welthandelsorganisation (WTO).
  • Das Europäische Parlament erteilt seine Zustimmung zu dem Ergebnis der Verhandlungen, die die Europäische Union im Rahmen der WTO führt, indem es Empfehlungen an die Europäische Kommission, die Hauptverhandlungsführerin der Europäischen Union, richtet.
  • Es tritt dafür ein, dass die besonderen Schwierigkeiten, mit denen die Entwicklungsländer konfrontiert sind, berücksichtigt werden.
  • Das Europäische Parlament fordert die Einrichtung einer Parlamentarischen Versammlung innerhalb der WTO, damit jeder Bürger einen Einblick in die Mechanismen und Entscheidungen der WTO gewinnen kann.
    Ziel der Abgeordneten des Europäischen Parlaments ist es, die Tätigkeit der WTO transparenter zu machen.
  • Es setzt sich für eine bürgerfreundliche Globalisierung ein, bei der die soziale Gerechtigkeit und die Demokratie gewährleistet sind.
  • Das Europäische Parlament legt jedes Jahr einen Bericht über die Menschenrechtssituation in Drittstaaten und einen weiteren über die Achtung der Grundrechte in der Europäischen Union vor.
  • Das Europäische Parlament wird vom Ministerrat über jeden Beschluss über die Aussetzung von Abkommen mit einem Land wegen Menschenrechtsfragen unterrichtet. Somit kann es Druck auf das Land ausüben, damit dieses beispielsweise politische Häftlinge auf freien Fuß setzt oder internationale Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte eingeht.
  • Das Europäische Parlament hält regelmäßig während jeder monatlichen Plenartagung Aussprachen über Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit ab. Das Parlament hat eine Reihe von Entschließungen angenommen, mit denen die Regierungen verurteilt werden, die für Menschenrechtsverstöße verantwortlich sind.
    Der Plenarsaal ist ein internationales Forum, in dem es möglich ist, seine Ansichten zum Ausdruck zu bringen und die Aufmerksamkeit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments und der Bürger auf Verletzungen der Menschenrechte in bestimmten Ländern zu lenken.
  • Das Europäische Parlament hat 1998 den Sacharow-Preis für die Freiheit des Geistes geschaffen. Er wird jedes Jahr einer Person oder internationalen Organisation verliehen, die sich wie der russische Kernphysiker Andrej Sacharow, der 1975 den Nobelpreis erhielt, auf dem Gebiet der Menschenrechte ausgezeichnet hat.

Wer sind seine Mitglieder?

  • Das Europäische Parlament setzt sich aus 736 Abgeordneten zusammen, die in den 27 Mitgliedstaaten der erweiterten Europäischen Union gewählt worden sind.
  • Jeder Mitgliedstaat legt sein eigenes Wahlverfahren fest, wendet aber die gleichen grundlegenden demokratischen Regeln an: Gleichstellung von Mann und Frau und Wahlgeheimnis. Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht beträgt in allen Mitgliedsstaaten 18 Jahre, eine Ausnahme bildet Österreich, wo das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt wurde.
  • Dabei sei darauf hingewiesen, dass die Europawahlen schon jetzt durch eine Reihe gemeinsamer Bestimmungen gekennzeichnet sind: Die allgemeine unmittelbare Wahl, das Verhältniswahlrecht und eine erneuerbare Mandatsdauer von fünf Jahren.
  • Die Sitze sind grundsätzlich im Verhältnis zur Bevölkerung eines jeden Landes verteilt. Jeder Mitgliedstaat verfügt über eine Anzahl fester Sitze, wobei die Höchstzahl 99 und die Mindestzahl 5 Sitze beträgt.
  • Gleichstellung von Mann und Frau: Die Vertretung der Frauen im Europäischen Parlament hat stets zugenommen, derzeit sind etwa ein Drittel der Abgeordneten Frauen.
  • Der Europa-Abgeordnete teilt seine Arbeitszeit zwischen Brüssel, Straßburg und seinem Wahlkreis auf.
  • Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind nach Maßgabe ihrer politischen Nähe und nicht nach Staatsangehörigkeit zusammengeschlossen.
  • Die Mitglieder des Europäischen Parlaments nehmen ihr Mandat in völliger Unabhängigkeit wahr.
  • Die Europa-Abgeordneten verfügen über stets wichtigere Befugnisse und beeinflussen durch ihr Handeln alle Bereiche des täglichen Lebens: Umwelt, Verbraucherschutz, Verkehr, aber auch Bildung, Kultur, Gesundheit usw.
  • Am 14. Juli 2009 ist ein einheitliches Abgeordneten-Statut in Kraft getreten. Dieses neue Statut macht die Bedingungen unter denen die Abgeordneten arbeiten transparenter und enthält klare Regeln. Es führt außerdem ein für alle Abgeordneten einheitliches Gehalt ein, das aus dem EU-Haushalt gezahlt wird.

Verzeichnis der Abgeordneten

Verzeichnis der parlamentarischen Assistenten

Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments

Wie trifft es seine Entscheidungen?

Die Plenartagungen stehen im Mittelpunkt der Arbeit der Europa-Abgeordneten. Sie sind der Zielpunkt der Arbeit, die zuvor in den Ausschüssen und den Fraktionen geleistet wird. Im Plenum fallen die wichtigen Entscheidungen und finden die Debatten zu den großen Themen des Zeitgeschehens statt. Kommissionsmitglieder und Ratspräsidentschaft stehen hier Rede und Antwort und Ehrengäste halten im Plenum ihre Reden.

Wie wählt es seinen Präsidenten? Wie lange beträgt die Amtszeit des Präsidenten?

Der Parlamentspräsident wird nach Art. 14 Abs. 4 EU-Vertrag vom Parlament aus seiner Mitte gewählt. Er benötigt die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wenn dies nicht in dem ersten Wahlversuch zustande kommt, können neue Kandidaten für die Präsidentschaft, in dem zweiten und dritten Wahlversuch, hinzukommen, jedoch können im vierten Wahlversuch nur die beiden Kandidaten des dritten teilnehmen, die die meisten Stimmen erzielt haben. Die Amtszeit des Parlamentspräsidenten sowie der anderen Mitglieder des Präsidiums beträgt zweieinhalb Jahre, also eine halbe Legislaturperiode des Parlaments.

Link

http://www.europarl.europa.eu/de/headlines/

http://www.europarl.europa.eu/president/view/de/the_president.html

 

© Europäische Gemeinschaften, 1995-2011
Quelle: europarl.europa.eu

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