Gerichtshof der Europäischen Union

 

Der Europäische Gerichtshof ist das Rechtsprechungsorgan der Europäischen Union und wacht im Zusammenwirken mit den Gerichten der Mitgliedstaaten über die einheitliche Anwendung und Auslegung des Unionsrechts.

 

Der Gerichtshof der Europäischen Union, der seinen Sitz in Luxemburg hat, besteht aus drei Gerichten:

  • dem Gerichtshof
  • dem Gericht (errichtet 1988)
  • dem Gericht für den öffentlichen Dienst (errichtet 2004).

 

Was tut der Europäische Gerichtshof?

Die Aufgabe des Gerichtshofs der Europäischen Union besteht seit seiner Errichtung im Jahr 1952 darin, „die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung" der Verträge zu sichern.

Zu dieser Aufgabe gehört, dass der Gerichtshof der Europäischen Union

  • die Rechtmäßigkeit der Handlungen der Organe der Europäischen Union überprüft,
  • darüber wacht, dass die Mitgliedstaaten den Verpflichtungen nachkommen, die sich aus den Verträgen ergeben,
  • auf Ersuchen nationaler Gerichte das Unionsrecht auslegt.

Link

http://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/

 

©  Europäische Union, 1995-2011
Quelle: http://curia.europa.eu/
An den Texten der Urteile, Beschlüsse, Schlussanträge und Mitteilungen auf dieser Website können Änderungen vorgenommen werden; verbindlich sind nur die in der "Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofes und des Gerichts erster Instanz" und im "Amtsblatt der Europäischen Union" veröffentlichten Fassungen.

Ranking

Statistik

Wer ist Online

5 Besucher online
0 Gäste, 5 Bots, 0 Mitglied(er)
Map of Visitors
© 2011 EU für Anfänger Suffusion theme by Sayontan Sinha